AGBs

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1      Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und Daniela Rebholz DARE (im Folgenden auch Auftragnehmerin / Unternehmensberaterin) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3      Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von der Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4      Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1      Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2      Die Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.3      Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch die Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) anbietet, es sei denn, es ist mit der Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) ausdrücklich besprochen.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1      Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses (Workshops, Coachings, Trainings, etc.) förderliches Arbeiten erlauben.

3.2      Der Auftraggeber wird der Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3      Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Beraterin bekannt werden.

3.4      Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit der Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) von dieser informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1      Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2      Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter der Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1      Die Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

5.2      Die Dokumentation erhalten die Teilnehmer in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

5.3      Die Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1      Die Urheberrechte an den von der Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) und ihren beauftragten Dritten (Geschäftspartnern) geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Präsentationen, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, etc.) verbleiben bei der Auftragnehmerin  (Unternehmensberaterin). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2      Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung

7.1      Die Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2      Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

8. Haftung / Schadenersatz

8.1      Die Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt allerdings nicht für Schäden, die auf von der Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin)  beigezogene Dritte zurückgehen. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

8.2      Schadenersatzansprüche des Aufraggebers müssen innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3      Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) zurückzuführen ist.

8.4      Sofern die Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1      Die Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

9.2      Weiter verpflichtet sich die Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3      Die Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen, Geschäftspartnern und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden. Sie haftet allerdings nicht für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9.4      Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

9.5      Die Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet der Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

10. Honorar

10.1     Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält die Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin). Die Auftragnehmerin (Unternehmens-beraterin) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils 14 Tage nach Rechnungslegung durch die Auftragnehmerin fällig.

10.2     Die Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3     Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

10.4     Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin), so behält die Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die die Auftragnehmerin bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.5     Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

11. Elektronische Rechnungslegung

11.1     Die Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) ausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrages

12.1     Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

12.2     Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

–  wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder

– wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.

– wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren der Auftragnehmerin weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Auftragnehmerin eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

13. Stornobedingungen

Die Stornierung muss per E-Mail oder per Telefon erfolgen. Bei Nichterscheinen ohne Stornierung, wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Bei Abmeldung bis sechs Wochen vor einem Beratungs-, Workshop- oder Coachingtermin werden keine Kosten in Rechnung gestellt.
Bei einer Absage ab sechs Wochen vor dem Veranstaltungsdatum werden 50% berechnet und ab vier Wochen vor dem Workshop werden dem Auftraggeber 100% des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.

14. Versicherungen

Im Preis von Beratungen, Coachings, Workshops, Seminaren oder Trainings sind keine Versicherungen eingeschlossen. Daniela Rebholz DARE empfielt den Teilnehmer/innen, ihre persönlichen Unfall-, Kranken- und sonstigen Versicherungen zu prüfen. (Auslandsregelung)

15. Unfallrisiko

Kampfkunst, Mountainbiking, Freeride, et cetera und ähnliche Sportarten sind mit einem Unfallrisiko verbunden. Es wird deshalb von jedem/jeder Teilnehmer/in ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit vorausgesetzt. Zum Beispiel ist auf allen Bike Touren das Tragen eines geprüften Bike Helms obligatorisch. Protektoren Pflicht bei allen Fahrtechniktrainings. Integralhelm und Protektoren Pflicht im Bike Park. Das Tragen von zweckmäßiger Bike Bekleidung inkl. Bike Handschuhe und Brille wird unbedingt empfohlen. Die Teilnahme an allen Angeboten erfolgt immer in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko!

16. Haftungsausschluss

Daniela Rebholz DARE bzw. die Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) haftet nicht bei Versäumnis, höherer Gewalt oder bei einem Ereignis, welches trotz aller Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar oder abwendbar ist. Ausgeschlossen sind auch Personen- und Sachschäden durch mangelhaften Zustand des Bikes oder der Ausrüstung.

17. Medizinische Angaben

Alle Teilnehmer sind verpflichtet Daniela Rebholz DARE psychische Vorerkrankungen, körperliche Beeinträchtigungen, Allergien oder sonstige Gesundheitsrelevanten Informationen, die die Teilnahme beeinflussen können, mitzuteilen. (Einnahme von Medikamenten, die eine Beeinträchtigung nach sich ziehen usw.)

18. Videos und Fotos

Während Seminaren, Workshops, Touren, Kursen, et cetera werden des öfteren Fotos und Filme gemacht. Diese können sowohl zur Videoanalyse wie auch als Erinnerung für die Teilnehmer dienen. Wir gehen davon aus, dass die Personen, die sich freiwillig fotografieren und filmen lassen auch mit einer Veröffentlichung einverstanden sind. Die schönsten Bilder und Filme werden teilweise auch an die Teilnehmer verschickt. Wir bitten Sie der Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) mitzuteilen, falls dies nicht gewünscht wird.

19. Wichtige Hinweise für Ihre Buchung

Verkleinert sich eine Gruppe auf weniger als 5 Teilnehmer, behält sich die Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) das Recht vor, den Termin abzusagen oder die Stundenanzahl zu verkürzen.

Daniela Rebholz DARE lehnt jegliche Haftung für Unfälle, die sich während, vor oder nach dem Workshop, Seminar, Coaching, Bikeunterricht, sonstigen Trainings et cetera ereignen, ab. Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmer.

Preisrückerstattung wegen Verletzung oder Krankheit nur mit ärztlicher Bestätigung.

Workshop-, Seminar-, Trainings- oder Coachingausfälle wegen witterungsbedingter Einflüsse (höhere Gewalt) werden nicht ersetzt. Der Workshop / das Seminar / das Coaching / Training ist nicht auf andere Personen übertragbar!

20. Inhalt des Onlineangebotes

Daniela Rebholz DARE übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin), welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und/oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

21. Verweise und Links

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten („Links“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem die Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.

Die Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat die Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert sich die Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise.

Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

22. Urheber- und Kennzeichenrecht

Die Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihr selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.

Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind!

Das Copyright für veröffentlichte, von der Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) selbst erstellte Objekte bleiben allein bei der Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin) nicht gestattet.

23. Gerichtsstand, Erfüllungsort und Rechtswahl

Erfüllungsort ist der zentrale Niederlassungsort von Daniela Rebholz DARE. Für Streitigkeiten ist das am Niederlassungsort von Daniela Rebholz DARE zuständige Gericht zuständig. Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.

24. Schlussbestimmungen

24.1     Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

24.2     Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

24.3     Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Auftragnehmerin (Unternehmensberaterin). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der Auftragnehmerin (Unternehmens-beraterin) zuständig.

Der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie empfiehlt als wirtschaftsfreundliches Mittel der Streitschlichtung nachfolgende Mediationsklausel:

(1) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschafts-Mediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschafts-Mediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

 (2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

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